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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 31.10.2026 (Version 2026-10-31)

Änderung gegenüber der Fassung vom 28.10.2026: Ziffer 7.5 (Hervorhebung platzierter Tracks) und Ziffer 7.6 (Newsletter und gekennzeichnete Empfehlungen) wurden neu aufgenommen.

1. Geltungsbereich und Anbieter

Diese AGB gelten für die Nutzung von PlaylistDock (playlistdock.com, nachfolgend „der Dienst“), angeboten von Niclas Koenigsbuescher, Senftenberger Ring 26, 13435 Berlin, Deutschland (nachfolgend „PlaylistDock“, „wir“). Sie gelten sowohl für Künstler, die Songs einreichen, als auch für Kuratoren, die eigene Spotify-Playlists über den Dienst betreiben. Abweichende Bedingungen von Nutzern gelten nicht.

Mit dem Absenden einer Einreichung oder einer Kuratoren-Bewerbung und dem Setzen des entsprechenden Häkchens erklärst du dich mit diesen AGB einverstanden. Du kannst sie vorher jederzeit unter playlistdock.com/agb.php lesen. Die jeweils akzeptierte Fassung (Versionsnummer) speichern wir zusammen mit der Einreichung.

2. Was PlaylistDock ist – und was nicht

PlaylistDock ist eine Vermittlungsplattform, kein Vertragspartner der einzelnen Platzierung. Wir stellen die technische Plattform bereit, über die Künstler Songs bei unabhängigen Kuratoren einreichen können, die ihre eigenen Spotify-Playlists betreiben. Entscheidet sich ein Kurator für die Aufnahme eines Songs, kommt eine Vereinbarung ausschließlich zwischen Künstler und Kurator zustande – PlaylistDock wird dabei nicht Vertragspartei und macht keine Zusagen im Namen des Kurators.

Kuratoren sind unabhängige Dritte. Sie sind keine Angestellten, Beauftragten oder Erfüllungsgehilfen von PlaylistDock; wir nehmen keinen Einfluss auf ihre redaktionellen Entscheidungen und garantieren diese nicht.

PlaylistDock ist ein unabhängiges Angebot und nicht mit Spotify AB, YouTube oder Google verbunden. „Spotify“ und „YouTube“ sind Marken der jeweiligen Inhaber.

Der Dienst ist derzeit für Künstler und Kuratoren kostenlos. Eine Platzierung kann bei PlaylistDock nicht gekauft werden, und es gibt keine bezahlte Bevorzugung von Einreichungen.

3. Nutzungsvoraussetzungen

Die Nutzung des Dienstes (Einreichen eines Songs, Bewerbung als Kurator) setzt ein Mindestalter von 18 Jahren und unbeschränkte Geschäftsfähigkeit voraus. Mit dem Setzen des Häkchens bestätigst du, diese Voraussetzung zu erfüllen. Wir können die Angabe nicht im Einzelfall prüfen; falsche Angaben sind ein Verstoß gegen diese AGB (Ziffer 11). Stellen wir fest, dass eine Person unter 18 Jahren den Dienst genutzt hat, löschen wir ihre Daten und Inhalte.

Für Künstler wird kein Benutzerkonto angelegt. Kuratoren erhalten nach Freischaltung einen Zugang, der ausschließlich per Login-Link (Magic Link) an die angegebene E-Mail-Adresse funktioniert; du bist dafür verantwortlich, dass nur du Zugriff auf dieses Postfach hast.

4. Einreichungen durch Künstler

Was du angibst. Beim Einreichen gibst du an: den Link zu einem konkreten Spotify-Track, eine E-Mail-Adresse, eine verpflichtende Angabe, ob bei der Erstellung des Songs KI eingesetzt wurde (Antwort „Ja“ oder „Nein“; bitte wahrheitsgemäß, Kuratoren können KI-Songs ablehnen), optional eine Nachricht an den Kurator (max. 500 Zeichen), ein Coverbild (Pflicht, Ziffer 5) sowie die Bestätigung deiner Rechte, deines Alters und dieser AGB. Optional kannst du außerdem (a) einen Einreichungscode eingeben, (b) Updates zu PlaylistDock per E-Mail abonnieren, (c) der kostenlosen YouTube-Promo zustimmen und dafür eine Audiodatei hochladen (Ziffer 7.2) und (d) vor dem Absenden die „Follow Gate“-Links eines Kurators öffnen (Ziffer 8.6).

Deine Inhalte, deine Rechte. Du behältst alle Rechte an deiner Musik und an hochgeladenen Dateien. Mit der Einreichung bestätigst du, dass du Inhaber der Rechte am Song bist oder zu dessen Einreichung berechtigt wurdest, dass du an jeder hochgeladenen Datei (insbesondere dem Coverbild) die notwendigen Nutzungsrechte hast, und dass die Einreichung keine Rechte Dritter verletzt.

Spotify-Daten. Aus dem Spotify-Link rufen wir öffentlich verfügbare Daten über Track und Künstler ab (u. a. Titel, Künstlername, Popularität, Dauer, Veröffentlichungsdatum, Genres, Follower-Zahl, Spotify-Coverbild). Du räumst PlaylistDock ein einfaches, widerrufliches Nutzungsrecht ein, diese Metadaten Kuratoren zur Prüfung deiner Einreichung anzuzeigen (einschließlich eines eingebetteten Spotify-Players, soweit du Einbettungen im Cookie-Banner zugelassen hast).

Ablauf. Der Kurator sieht deine Einreichung (Track mit Spotify-Kennzahlen wie Popularität und Follower-Zahl, deine Nachricht, die KI-Angabe und die Follow-Gate-Angabe – nicht aber deine E-Mail-Adresse) und nimmt sie an oder lehnt sie ab; du erhältst die Entscheidung per E-Mail. Bei einer Annahme prüfen wir automatisiert über die öffentliche Spotify-Schnittstelle, ob der Track tatsächlich auf der Playlist erscheint („live“), und prüfen später gelegentlich, ob er noch dort ist. Erscheint der Track innerhalb von etwa 14 Tagen nicht, schließen wir die Einreichung als „nicht platziert“ ab. Ein Kurator kann seine Entscheidung (Ablehnung oder noch nicht bestätigte Annahme) rückgängig machen und neu entscheiden; die jeweils aktuelle Entscheidung des Kurators ist für uns und für dich maßgeblich.

Keine Erfolgsgarantie. Das Einreichen eines Songs begründet keinen Anspruch auf Annahme durch einen Kurator, auf eine bestimmte Verweildauer auf einer Playlist oder auf eine bestimmte Anzahl an Streams, Saves oder Followern. Kuratoren entscheiden ausschließlich nach eigenem Ermessen. Ein Kurator kann einen Track jederzeit wieder von seiner Playlist entfernen.

Limits und Missbrauchsschutz. Um den Dienst für alle nutzbar zu halten, begrenzen wir die Anzahl kostenloser Einreichungen pro Besucher, pro Track und pro Spotify-Künstler und Tag. Diese Grenzen können jederzeit angepasst werden. Wir können im Einzelfall Einreichungscodes vergeben, die ein tägliches Limit für einen bestimmten Track aufheben. Dieselbe Kombination aus Track und Playlist kann nur einmal eingereicht werden (Ziffer 6).

5. Coverbild: Pflicht, Nutzung, Speicherdauer

5.1 Pflichtangabe. Bei jeder Einreichung musst du ein Coverbild hochladen (JPG, PNG oder WebP, Upload bis 20 MB). Das Bild muss dein eigenes Werk sein oder du musst alle erforderlichen Rechte daran besitzen. Nicht hochgeladen werden dürfen: Bilder mit erkennbaren Personen, wenn diese nicht eingewilligt haben; fremde Logos, Marken oder Kunstwerke ohne Erlaubnis; Material von Spotify oder anderen Plattformen; rechtswidrige, gewaltverherrlichende, pornografische, diskriminierende oder jugendgefährdende Inhalte.

5.2 Technische Verarbeitung. Wir prüfen die Datei, kodieren das Bild auf unserem Server vollständig neu (dabei werden eingebettete Metadaten wie EXIF-Daten oder Standortangaben entfernt) und verkleinern es bei Bedarf auf höchstens 2.500 Pixel an der längsten Kante. Nur diese neu kodierte Kopie wird gespeichert; deine Originaldatei behalten wir nicht.

5.3 Wem und wofür das Cover zur Verfügung gestellt wird. Du räumst PlaylistDock ein einfaches (nicht ausschließliches), unentgeltliches, räumlich unbeschränktes und auf die Speicherdauer nach Ziffer 5.5 befristetes Recht ein, dein Coverbild zusammen mit Titel und Künstlername ausschließlich für folgende Zwecke zu vervielfältigen, zu bearbeiten (Zuschnitt, Skalierung, Einbettung in Grafiken und Videos, Animation) und öffentlich zugänglich zu machen:

Eine Nutzung für Werbung für Dritte, ein Verkauf, eine Weitergabe an Dritte (mit Ausnahme der in (b) beschriebenen Grafiken an den Kurator und der in (c) beschriebenen Veröffentlichung auf YouTube) oder eine sonstige kommerzielle Nutzung findet nicht statt. Wir verwenden dafür bewusst dein hochgeladenes Bild und nicht das Spotify-Cover.

5.4 Sichtbarkeit. Das gespeicherte Coverbild und daraus erzeugte Grafiken sind nicht auf unseren öffentlichen Seiten (Playlist-Verzeichnis, Startseite) zu sehen. Erzeugte Grafiken und Videos sind nur über persönliche, nicht erratbare Links erreichbar. Sie können aber von dir bzw. vom Kurator selbst veröffentlicht werden – dann sind sie öffentlich.

5.5 Speicherdauer. Wir löschen das gespeicherte Coverbild (und eine ggf. hochgeladene Audiodatei) automatisch 180 Tage nach der Entscheidung des Kurators bzw., wenn nie entschieden wurde, 180 Tage nach der Einreichung. Danach können keine neuen Grafiken mehr aus deinem Cover erzeugt werden; mit der Löschung endet auch das eingeräumte Nutzungsrecht, soweit es nicht bereits ausgeübt wurde (Ziffer 5.3 (b), bereits veröffentlichte Beiträge). Erzeugte Story-Videos löschen wir spätestens nach 45 Tagen und erzeugen sie bei erneutem Aufruf ggf. neu, solange das Coverbild noch gespeichert ist. Wird eine YouTube-Promo abgelehnt, löschen wir deine hochgeladenen Dateien nach einer Schonfrist von drei Tagen; das Cover bleibt dann aber bis zur Frist nach Satz 1 für die Zwecke (a) und (b) gespeichert, wenn du es nicht vorher löschen lässt. Du kannst jederzeit per E-Mail an info@playlistdock.com die vorzeitige Löschung deines Covers verlangen (Ziffer 6, letzter Absatz).

5.6 Freistellung. Verletzt das von dir hochgeladene Bild Rechte Dritter und hast du das zu vertreten, stellst du PlaylistDock von berechtigten Ansprüchen Dritter einschließlich angemessener Rechtsverteidigungskosten frei. Wir dürfen Bilder, die gegen Ziffer 5.1 verstoßen, entfernen.

6. Einreichung ist endgültig – keine Änderung, kein Zurückziehen

Eine Einreichung kann nach dem Absenden weder zurückgezogen noch geändert noch ersetzt werden. Das betrifft Spotify-Link, E-Mail-Adresse, Nachricht, KI-Angabe, Coverbild, Audiodatei und alle Häkchen. Bitte prüfe deine Angaben deshalb vor dem Absenden sorgfältig. Insbesondere gilt:

Unberührt bleiben deine gesetzlichen Rechte, insbesondere deine Datenschutzrechte (Auskunft, Löschung, Widerruf einer Einwilligung, siehe Datenschutzerklärung) und das Recht, uns eine Rechtsverletzung zu melden (Ziffer 12). Dass eine Einreichung im Dienst nicht rückgängig gemacht werden kann, hindert dich nicht daran, uns per E-Mail um Löschung deiner personenbezogenen Daten oder deines Coverbildes zu bitten; wir kommen dem nach, soweit keine gesetzlichen Gründe entgegenstehen. Entscheidung und Statistikdaten ohne Personenbezug können erhalten bleiben.

7. Kostenlose Zusatzfunktionen

Die folgenden Funktionen sind derzeit kostenlos und freiwillig. Sie sind unverbindliche Zusatzangebote: Es besteht kein Anspruch auf ihre Bereitstellung, Verfügbarkeit oder ein bestimmtes Ergebnis. Wir können sie jederzeit ändern, begrenzen (z. B. in der Stückzahl, nach dem Prinzip „wer zuerst kommt“) oder einstellen.

7.1 Platzierungsgrafik und Story-Video. Nach einer bestätigten Platzierung erhältst du per E-Mail einen persönlichen Link zu einer Grafik („Dein Track ist live“, Cover, Titel, Playlist-Name, PlaylistDock-Branding) und – wenn verfügbar – zu einem animierten Story-Video. Der Link funktioniert nur, solange der Track auf der Playlist ist. Du darfst die Grafik und das Video zur Bewerbung deines eigenen Tracks verwenden. Das Video wird auf Abruf erzeugt und höchstens 45 Tage zwischengespeichert. Die Klicks auf die Spotify-Links in der Platzierungs-E-Mail werden gezählt (Ziffer 18 / Datenschutzerklärung).

7.2 YouTube-Promo (optional). Wenn du bei der Einreichung ausdrücklich zustimmst und eine Audiodatei (MP3, M4A, WAV oder OGG, bis 25 MB) hochlädst, können wir aus Audio und Cover ein kurzes Visualizer-Video erstellen und auf einem von uns betriebenen YouTube-Kanal veröffentlichen. Das ist vollständig optional, hängt von unseren Kapazitäten ab und ist nicht für jede Einreichung garantiert; wir entscheiden nach eigenem Ermessen. Mit deiner Zustimmung bestätigst du die in Ziffer 4 und 5 genannten Rechte (auch an der Audiodatei) und räumst uns das Recht ein, Audio, Cover, Titel und Künstlername für dieses Video zu nutzen und über YouTube öffentlich zugänglich zu machen. Gibst du zusätzlich die Monetarisierung frei, dürfen wir auf dem Video Werbung schalten; die Einnahmen stehen PlaylistDock zu, ein Anspruch auf Beteiligung besteht nicht. Über die Veröffentlichung informieren wir dich per E-Mail. Die Entfernung eines Videos kannst du jederzeit per E-Mail anfragen; wir entfernen es zeitnah. Die Veröffentlichung auf YouTube unterliegt zusätzlich den Bedingungen von YouTube/Google. Hochgeladene Dateien löschen wir spätestens nach der Frist in Ziffer 5.5, bei Ablehnung nach drei Tagen Schonfrist.

7.3 Stream-Meldung (freiwillig). Etwa 20 Tage nach einer bestätigten Platzierung senden wir dir einmalig eine E-Mail mit der Bitte, freiwillig deine Stream-Zahlen aus Spotify for Artists zu melden, optional mit einem Screenshot. Die Angaben dienen unserer internen Auswertung und werden nicht öffentlich gezeigt. Bitte lade nur Screenshots hoch, die keine personenbezogenen Daten Dritter enthalten. Screenshots löschen wir nach 180 Tagen (Ziffer 5.5 gilt entsprechend).

7.4 Bewertung des Kurators (freiwillig). Nach einer bestätigten Platzierung kannst du den Kurator einmalig mit 1 bis 5 Sternen bewerten und optional einen Kommentar (max. 750 Zeichen) schreiben. Öffentlich wird nur die durchschnittliche Sternzahl einer Playlist angezeigt. Der Kommentar ist für den Kurator und für uns sichtbar. Bitte bleibe sachlich und schreibe keine Beleidigungen, falschen Tatsachenbehauptungen oder personenbezogenen Daten Dritter. Wir dürfen Bewertungen, die gegen Ziffer 11 verstoßen, entfernen.

7.5 Hervorhebung platzierter Tracks. Wir dürfen Tracks, die auf einer Playlist platziert wurden, mit Titel, Künstlername, Playlist-Name und Link zu Spotify (ohne Coverbild und ohne E-Mail-Adresse) in unserem Newsletter und in unseren Social-Media-Beiträgen als Beispiel nennen. Du kannst dem jederzeit per E-Mail an info@playlistdock.com widersprechen; wir nehmen den Track dann aus künftigen Ausgaben und Beiträgen. Bereits versendete E-Mails und veröffentlichte Beiträge können wir nicht zurückrufen.

7.6 Newsletter und gekennzeichnete Empfehlungen. Wenn du Updates zu PlaylistDock abonniert hast, senden wir dir von Zeit zu Zeit einen Newsletter mit Tipps für Musiker, Beispielen platzierter Songs und Empfehlungen von Werkzeugen und Diensten Dritter. Empfehlungen, für die wir bei einem Kauf eine Provision erhalten können (Affiliate-Links), sind als „Anzeige“ gekennzeichnet; für dich ändert sich der Preis nicht. Du kannst dich jederzeit über den Link in jeder E-Mail abmelden. Ein Anspruch auf den Newsletter oder auf bestimmte Inhalte besteht nicht.

8. Kuratoren

8.1 Bewerbung und Freischaltung. Wer eine öffentliche Spotify-Playlist besitzt oder zu deren Verwaltung berechtigt ist, kann sich als Kurator bewerben (Name, E-Mail, Playlist-Link; optional später ein Instagram-Profil). Wir prüfen Bewerbungen und behalten uns vor, Kuratoren oder Playlists nach eigenem Ermessen zuzulassen, abzulehnen, zu pausieren oder später zu entfernen – unter anderem, wenn unsere internen Authenticity-Prüfungen (Ziffer 10) oder andere Erkenntnisse auf ein nicht redliches Verhalten hindeuten. Es besteht kein Anspruch auf Freischaltung.

8.2 Nachweis der Berechtigung. Für jede Playlist musst du nachweisen, dass du sie kontrollierst, indem du einen einmaligen Code in die Beschreibung der Playlist einträgst; wir lesen ihn über die öffentliche Spotify-Schnittstelle aus. Wir greifen dabei nie schreibend auf dein Spotify-Konto zu.

8.3 Verantwortung. Kuratoren sind allein verantwortlich für den Inhalt ihrer Playlist, ihre redaktionellen Entscheidungen sowie die Einhaltung der Spotify-Nutzungsbedingungen. Die Annahme eines Tracks durch einen Kurator begründet keine Verpflichtung von PlaylistDock gegenüber dem Künstler. Kuratoren sollen Einreichungen zeitnah bearbeiten; wir können Playlists bei Inaktivität, Überlastung (Kapazitätsgrenzen) oder auf Wunsch des Kurators (z. B. Urlaubsmodus) automatisch oder manuell pausieren.

8.4 Umgang mit Inhalten von Künstlern. Coverbilder (in Form der bereitgestellten Grafiken), Titel, Nachrichten, Bewertungen und Entscheidungsdaten, die du als Kurator über den Dienst erhältst, darfst du nur für die Bearbeitung der Einreichung und – in Form der von uns bereitgestellten Recap-Grafiken und Reels – zur Bewerbung deiner Playlist verwenden. Du darfst sie nicht verändern, verkaufen, an Dritte weitergeben oder für andere Zwecke verwenden. Auf Wunsch eines Künstlers bzw. von uns entfernst du veröffentlichte Beiträge mit seinem Cover unverzüglich. Die E-Mail-Adresse des Künstlers siehst du nicht und darfst du nicht anderweitig zu erlangen versuchen.

8.5 Entscheidungen. Du kannst Einreichungen annehmen oder ablehnen und deine Entscheidung vor dem Abschluss der Prüfung korrigieren. Über die Funktion „Discover“ (Ziffer 8.7) kannst du Tracks aus der Bestenliste auf eine deiner Playlists übernehmen.

8.6 Follow Gate. Kuratoren können Künstler optional bitten, vor der Einreichung dem Kurator, einer Playlist oder einem Song auf Spotify zu folgen bzw. diesen zu speichern („Follow Gate“). Dies geschieht ausschließlich über gewöhnliche Links; es ist für den Künstler stets freiwillig, niemals ein Kauf oder Tausch von Followern gegen Geld, und darf nicht irreführend oder in einer Weise eingesetzt werden, die Künstler unter Druck setzt. Wir speichern nur, welche Links angeklickt wurden; das ist eine ungeprüfte Angabe des Browsers und keine Bestätigung von Spotify.

8.7 Discover. Wenn die Funktion aktiviert ist, siehst du als Kurator eine Bestenliste von Tracks, die über PlaylistDock auf Playlists bestätigt sind (Titel, Künstlername, Popularität, Genres, Spotify-Cover; keine E-Mail-Adresse). Übernimmst du einen Track auf deine Playlist, informieren wir den Künstler über die bei seiner ursprünglichen Einreichung angegebene E-Mail-Adresse („Dein Track wurde entdeckt“), zusammen mit deiner Nachricht. Künstler nehmen diese Benachrichtigung mit ihrer Einreichung zur Kenntnis.

8.8 Charts, Auszeichnungen, Sichtbarkeit. Wir berechnen aus Aktivitätsdaten Kennzahlen, Wochen-Scores, Ranglisten und Auszeichnungen (z. B. „Curator of the Week“). Name, Playlists, Instagram-Link, Auszeichnungen und die durchschnittliche Künstlerbewertung deiner Playlists können öffentlich auf PlaylistDock angezeigt werden; die Platzierung in Ranglisten begründet keinen Anspruch.

8.9 Playlist-Cover. Für Recap-Grafiken musst du ein eigenes Playlist-Coverbild hochladen (JPG, PNG, WebP; Upload bis 20 MB), an dem du die Rechte besitzt – ausdrücklich nicht das Spotify-Artwork. Für dieses Bild räumst du uns das Recht ein, es zur Erstellung deiner Recap-Grafiken und Reels sowie als Ersatzbild in Grafiken deiner Playlist zu nutzen. Wir löschen es, wenn du es ersetzt oder entfernst oder dein Konto löschst.

8.10 Umfragen und Mitteilungen. Wir können Kuratoren zu freiwilligen Umfragen einladen (Antwort: Reaktion und optional Kommentar) und ihnen betriebliche E-Mails senden (Login-Link, neue Einreichungen, Erinnerungen, Tages-/Wochenzusammenfassungen, Hinweise zu Kapazität und Pausen). Werbliche E-Mails senden wir nur mit deiner Einwilligung; du kannst sie jederzeit abbestellen.

8.11 Kontolöschung. Du kannst dein Kuratoren-Konto jederzeit in deinem Profil löschen. Deine Playlists werden dann vom Konto getrennt; bereits erhaltene Einreichungen und Entscheidungsdaten ohne Personenbezug können für Statistiken erhalten bleiben.

8.12 Feedback-Nachrichten. Nachrichten, die ein Kurator über den Dienst an Künstler sendet (Annahme, Ablehnung, Hinweis bei Discover), dienen ausschließlich der Rückmeldung zum eingereichten Track. Sie dürfen keine Kontaktdaten und keine externen Verweise enthalten – insbesondere keine Internetadressen (mit Ausnahme von Links auf open.spotify.com), E-Mail-Adressen, Telefonnummern, Messenger- oder Social-Media-Handles sowie keine Zahlungs-, Spenden- oder Trinkgeldaufforderungen (etwa über PayPal, Ko-fi, Patreon oder Cash App). Den eigenen Instagram-Link kannst du in deinem Kurator-Profil hinterlegen; Künstler werden dort zum Taggen eingeladen. PlaylistDock prüft Feedback-Nachrichten technisch auf solche Inhalte sowie auf beleidigende Formulierungen, zeigt dies beim Schreiben an und kann das Absenden blockieren, bis der Text angepasst wurde. Zur Missbrauchserkennung protokollieren wir blockierte Absendeversuche (Zeitpunkt, Art des Verstoßes, betroffener Textausschnitt).

8.13 Eigene Leistungen. Eigene entgeltliche Leistungen (z. B. Reviews, Interviews, Features, Promotion) darf ein Kurator über den Dienst weder anbieten noch bewerben. Ob und in welcher Form Kuratoren künftig eigene Leistungen über PlaylistDock anbieten können, entscheidet PlaylistDock; bis dahin ist das im Rahmen des Dienstes nicht gestattet. Deine Tätigkeiten außerhalb von PlaylistDock bleiben davon unberührt.

9. Feedback und Bewertungen sind Meinungen

Rückmeldungen, Kommentare, Annahmen, Ablehnungen und Hinweise der Kuratoren zu einzelnen Songs sind persönliche, subjektive Meinungen und Geschmacksurteile des jeweiligen Kurators. Sie geben nicht die Meinung von PlaylistDock wieder, wir machen sie uns nicht zu eigen und prüfen sie nicht auf inhaltliche Richtigkeit, Angemessenheit oder Fachkunde. PlaylistDock übernimmt keine Verantwortung für positive oder negative Einschätzungen der Kuratoren zu einzelnen Songs und deren Folgen. Es besteht kein Anspruch auf Feedback, eine Begründung oder eine bestimmte Qualität der Rückmeldung. Das Gleiche gilt für Bewertungen und Kommentare von Künstlern über Kuratoren. Äußerungen, die Beleidigungen, unwahre Tatsachenbehauptungen oder Rechtsverletzungen enthalten, sind keine geschützte „Meinung“ im Sinne dieser Ziffer; wir entfernen sie, sobald wir davon Kenntnis erhalten (Ziffer 12). Unsere Haftung richtet sich im Übrigen nach Ziffer 15; wir dürfen Nachrichten und Bewertungen, die gegen diese AGB verstoßen, blockieren oder entfernen.

10. Playlist Authenticity

PlaylistDock betreibt ein internes System, das erfasste Playlist-Daten (Follower-Verlauf, Track-Muster, Entfernungs- und Aktivitätsmuster und ähnliche Signale) auswertet, um mögliches künstliches Wachstum oder Bot-Aktivität zu erkennen. Dies ist ein Hilfsmittel auf Best-Effort-Basis – keine Garantie, Zusicherung oder Zertifizierung, dass eine Playlist frei von Bots oder gekauften Followern ist. Ein unauffälliges Ergebnis bedeutet nicht, dass die Echtheit mit Sicherheit verifiziert wurde. Künstler und Kuratoren sollten dieses Signal als einen Anhaltspunkt unter mehreren behandeln, nicht als Ersatz für die eigene Einschätzung. Die Signale können Grundlage für Entscheidungen nach Ziffer 8.1 sein; solche Entscheidungen treffen wir nicht allein automatisiert.

11. Verbotenes Verhalten

Untersagt sind insbesondere:

Bei Verstößen können wir Inhalte entfernen und den Zugang nach eigenem Ermessen, mit oder ohne vorherige Ankündigung, einschränken oder sperren (z. B. durch Sperren einer IP-Adresse oder eines Kurators).

12. Meldung rechtswidriger Inhalte

Wenn du meinst, dass ein Inhalt auf PlaylistDock (z. B. ein Coverbild, eine Nachricht, eine Bewertung oder ein Video) deine Rechte verletzt oder rechtswidrig ist, kannst du ihn an info@playlistdock.com melden (Kontaktstelle siehe Impressum). Bitte gib an: (a) eine ausreichend begründete Erklärung, warum der Inhalt rechtswidrig ist; (b) den genauen Speicherort, z. B. die URL oder die Bezeichnung des Tracks bzw. der Playlist; (c) deinen Namen und deine E-Mail-Adresse (außer bei Meldungen zu Straftaten gegen Kinder); (d) die Erklärung, dass deine Angaben nach bestem Wissen richtig und vollständig sind. Wir bestätigen den Eingang, prüfen die Meldung zeitnah, sorgfältig und objektiv, entfernen rechtswidrige Inhalte und informieren dich sowie den betroffenen Nutzer über unsere Entscheidung samt Begründung und über die Möglichkeit, dagegen vorzugehen (insbesondere Beschwerde an uns, Anrufung der zuständigen Behörden oder Gerichte). Missbräuchliche oder offensichtlich unbegründete Meldungen können wir ablehnen.

13. Sperre und Beendigung

Wir können Nutzer bei Verstößen gegen diese AGB oder aus einem sonstigen wichtigen Grund sperren oder Kuratoren-Zugänge beenden. Kuratoren können ihr Konto jederzeit selbst löschen (Ziffer 8.11). Das Nutzungsverhältnis mit Künstlern endet mit der Einreichung bzw. der abschließenden Bearbeitung; die Regeln zur Speicherdauer (Ziffer 5.5) und zu deinen Rechten gelten fort.

14. Verfügbarkeit und Änderungen des Dienstes

Der Dienst wird „wie besehen“ und „wie verfügbar“ bereitgestellt. Wir gewährleisten keine unterbrechungsfreie Verfügbarkeit und keine Reaktion eines Kurators auf eine Einreichung. Wir können den Dienst oder einzelne Funktionen jederzeit ändern, einschränken oder einstellen, insbesondere aus technischen, rechtlichen oder Kapazitätsgründen (z. B. Einreichungen pausieren, Wartung). Ansprüche aus bereits abgeschlossenen Vorgängen bleiben unberührt.

15. Haftung

Wir verweisen auf die Grenzen des Authenticity-Systems (Ziffer 10) und darauf, dass Entscheidungen, Meinungen und Inhalte der Kuratoren nicht von uns stammen (Ziffern 2, 8.3 und 9). Für Links und Inhalte Dritter (Spotify, YouTube, Instagram) sind deren Betreiber verantwortlich.

Unsere Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt und ist gesetzlich uneingeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung du regelmäßig vertrauen darfst); in diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie nach zwingenden Vorschriften des Datenschutzrechts bleibt unberührt. Unberührt bleibt auch unsere Verantwortlichkeit für eigene Pflichtverletzungen, insbesondere im Datenschutz und bei der Datensicherheit, sowie für eigene Inhalte; Ansprüche, die gesetzlich nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden können, bleiben bestehen.

16. Freistellung

Du stellst PlaylistDock von Ansprüchen Dritter frei, die daraus entstehen, dass du Inhalte hochgeladen oder eingereicht hast, an denen du nicht die erforderlichen Rechte besitzt, oder dass du gegen diese AGB verstoßen hast – soweit du die Verletzung zu vertreten hast. Das umfasst die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

17. Änderungen dieser AGB

Wir können diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn dafür ein sachlicher Grund besteht (z. B. neue oder geänderte Funktionen, Rechtsänderungen, Änderungen der Spotify-Bedingungen). Aktualisierte AGB werden mit neuem Stand-Datum und Versionsnummer veröffentlicht; wesentliche Änderungen werden gesondert kenntlich gemacht. Für Künstler gilt die Fassung, die bei der jeweiligen Einreichung galt und akzeptiert wurde; eine neue Fassung gilt für spätere Einreichungen. Registrierte Kuratoren informieren wir über wesentliche Änderungen mindestens 14 Tage vorher per E-Mail. Eine Änderung, die Rechte oder Pflichten des Kurators wesentlich betrifft, wird nur wirksam, wenn du ihr aktiv zustimmst (z. B. durch Bestätigen beim nächsten Login); Schweigen gilt nicht als Zustimmung. Reine Klarstellungen, redaktionelle Anpassungen und Änderungen, zu denen wir gesetzlich verpflichtet sind, gelten ab Veröffentlichung. Stimmst du einer wesentlichen Änderung nicht zu, gelten bis dahin die bisherigen AGB weiter; du kannst dein Konto jederzeit löschen (Ziffer 8.11), und wir sind berechtigt, die Zusammenarbeit mit einer Frist von 14 Tagen zu beenden, wenn wir den Dienst nur noch zu den geänderten Bedingungen anbieten können.

18. Datenschutz

Wie wir personenbezogene Daten verarbeiten, ist in unserer Datenschutzerklärung beschrieben. Sie ist Bestandteil dieser AGB, soweit dies gesetzlich zulässig ist; deine Rechte daraus bleiben unberührt.

19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bist du Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen EU-Mitgliedstaat, wird dir durch diese Rechtswahl der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts deines Wohnsitzstaates nicht entzogen. Bist du Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Berlin.

20. Streitbeilegung

Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Du kannst dich jederzeit zuerst an uns wenden (Ziffer 22).

21. Salvatorische Klausel und Sprache

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt, soweit gesetzlich vorgesehen, die gesetzliche Regelung. Diese AGB sind auf Deutsch und Englisch verfügbar; maßgeblich ist die deutsche Fassung, die englische Fassung dient dem Verständnis.

22. Kontakt

Fragen zu diesen AGB und Meldungen nach Ziffer 12: info@playlistdock.com